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Ganztagsbetreuung in Grundschulen:
Wesermarsch-Kommunen unter Druck
* Björn Thümler sieht viele offene Punkte
Hintergrund: Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) sieht vor, dass ab 2026 stufenweise ein Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt wird. Ab August 2026 sollen zuerst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. Der Betreuungsumfang liegt bei acht Stunden an allen fünf Werktagen.
Die finanziellen Mehrausgaben der Kommunen müssten nach Thümlers Auffassung durch das Land und den Bund weitgehend aufgefangen werden. Darüber hinaus ergäben sich weitere Fragen. So seien zum Beispiel die Qualitätsstandards unklar. Und es müsse ausgeschlossen werden, dass die Schulen bei der Suche nach Erzieherinnen und Erziehern in Konkurrenz zu den ebenfalls suchenden Kindertagesstätten gerieten. Der CDU-Politiker meint: „Insbesondere im ländlichen Raum ist es zudem wichtig, die Vereine in den Schulalltag zu integrieren. Diese dürfen nicht geschwächt werden.“
An die Landesregierung appelliert Björn Thümler, sie solle möglich bald ein Konzept zur Ausgestaltung des Ganztages vorlegen. Die CDU-Landtagsfraktion hat in einer Kleinen Anfrage im Landtag auch nach dem Zeitplan für dieses Konzept gefragt.